Präqualifizierung für alle Leistungserbringer

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Präqualifizierung für Leistungserbringer von Hilfsmitteln

Akkreditierte Präqualifizierungsstelle

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Übernahmeantrag Ihrer gültigen Präqualifizierung

Gemäß § 126 SGB V ist der Wechsel der Präqualifizierungsstelle innerhalb eines laufenden Verfahrens mit Übernahme der Zertifikatslaufzeit nur dann möglich, wenn die abgebende Präqualifizierungsstelle über keine Akkreditierung mehr verfügt.

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